Rechtsprechung
BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB
Voraussetzungen der Einziehung (Bestimmtheit der Bezeichnung von einzuziehenden Gegenständen; Anforderungen an die Feststellung der Einziehungsvoraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer konkreten Bezeichnung der betreffenden Gegenstände als Voraussetzung der Einziehung im Fall von kinderpornographischen Schriften und DVDs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74; StGB § 184b Abs. 6
Erfordernis einer konkreten Bezeichnung der betreffenden Gegenstände als Voraussetzung der Einziehung im Fall von kinderpornographischen Schriften und DVDs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 165
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09
Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12
a) Gegen die Einziehungsanordnung bestehen zunächst deshalb Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 ) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht. - BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12
a) Gegen die Einziehungsanordnung bestehen zunächst deshalb Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 ) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht.
- BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13
Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände
Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10). - BGH, 21.05.2019 - 1 StR 98/19
Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der …
Zu den Einziehungsentscheidungen hat der Generalbundesanwalt zutreffend (zu nachfolgend b) vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 Rn. 3; vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18 Rn. 4) ausgeführt:. - BGH, 25.03.2014 - 3 StR 85/14
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung eines nur als Entwurf …
Auch gegen die Einziehungsanordnungen bestehen rechtliche Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12, juris mwN) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über Gegenstand und Umfang der Einziehung besteht.